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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 
Telefonbau Klenert – Nachrichtentechnik


§1    Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

[1]   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen [nachfolgend kurz „AGB“ genannt] gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Telefonbau Klenert – Nachrichtentechnik [nachfolgend kurz „TKN“ genannt] mit seinen Kunden. Der Kunde erkennt die AGB’s mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

[2]   Kunden [nachfolgend auch als „Käufer“ bezeichnet] im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§2    Angebote und Vertragsabschluß

[1]   Alle Angebote von TKN sind unverbindlich und freibleibend.

[2]   Mit der Bestellung einer Ware und/oder Erteilung eines Dienstleistungsauftrages erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware und/oder Leistung erwerben zu wollen und die AGB’s anzuerkennen. TKN behält sich vor, den Auftrag in angemessener Zeit - spätestens jedoch zwei Wochen nach Eingang - anzunehmen oder abzulehnen. Die Auftragsannahme kann  in schriftlicher oder mündlicher Form (auch fernmündlich) von TKN an den Kunden erklärt werden.

[3]   Mit Erklärung der Auftragsannahme an den Kunden gilt der Vertrag als geschlossen.

 

§3    Vertragsrücktritt, Verzug

[1]   Tritt der Kunde nach verbindlicher Auftragserteilung aus Gründen, die TKN nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, hat er alle bis dahin angefallenen und mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen (bereits durchgeführte Leistungen, bestellte Waren, Materialzuschnitte, Vorfertigungen u.ä.).

[2]   TKN behält sich einen Vertragsrücktritt vor, wenn sich nach Vertragsabschluß die Unmöglichkeit der Leistungserbringung an den Kunden herausstellt. In diesem Fall haftet die Firma TKN nur dann für die ihr entstandenen Kosten, wenn sie maßgeblich und schuldhaft das Nichtzustandekommen des Vertrages zu vertreten hat.

[3]   Terminverzug bei Warenlieferungen und/oder Leistungen begründen keinen Vertragsrücktritt. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn die weitere Aufrechterhaltung des Vertrages einen erheblichen Nachteil für den Kunden darstellen würde. Der Kunde muss dem Leistungserbringer die Dringlichkeit einer Terminwahrung vor Vertragsabschluß ausdrücklich anzeigen.

 

§4    Liefer- und Leistungsumfang

[1]   TKN sichert dem Kunden eine fachgerechte Beratung und Leistungserbringung zu.

[2]   Die zu erbringenden Leistungen werden in der Annahmeerklärung festgelegt.

[3]   TKN ist bemüht, alle Aufträge termingerecht auszuführen. Ein Rechtsanspruch auf termingemäße Lieferung und/oder Leistung kann daraus nicht abgeleitet werden.

[4]   Für die Anfahrt zum Kunden ist TKN berechtigt, eine Pauschale in Abhängigkeit der Entfernung zwischen dem Firmensitz von TKN und dem Ort der Leistungserbringung zu berechnen.

 

§5    Gefahrübergang

        Die Gefahr, trotz zufälligen Verlustes oder Beschädigung einer Ware, den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe/Lieferung der Ware auf den Käufer über.
 

§6    Mitwirkungspflichten des Kunden

[1]   Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und, soweit nicht ausdrücklich in der Annahmeerklärung anders festgelegt, für TKN kostenlos erbracht werden.

[2]   Der Kunde wird TKN unverzüglich sämtliche Informationen zukommen lassen, die TKN für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt. Der Kunde wird TKN außerdem während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses über jede wesentliche Änderung unterrichten.

[3]   Der Kunde gewährt den für TKN tätigen Personen bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung und hat ihnen zu den notwendigen Objekten den erforderlichen Zutritt unverzüglich zu verschaffen.

[4]   Der Kunde benennt TKN eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von TKN während der Durchführung des Vertrages für alle Fragen zur Verfügung steht und dazu ermächtigt ist, notwendige Erklärungen zur Leistungs­erbringung abzugeben und Entscheidungen zu treffen.

[5]   Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von schadenstiftender Software (z.B. Viren) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde TKN allen daraus entstehenden Schaden und stellt TKN von allen Ansprüchen Dritter frei.

[6]   Der Kunde hat TKN das Recht zur Benutzung und Umarbeitung von Systemen Dritter zu verschaffen, soweit dieses notwendig ist, um die nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.

[7]   Der Kunde ist selbst für eine regelmäßige (z.B.: tägliche) Datensicherung verantwortlich. TKN haftet nicht für Datenverluste und Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung durch den Kunden vermieden worden wären.

 

§7    Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter

        Sofern Dritte TKN gegenüber geltend machen, dass die Verwendung von durch den Kunden zur Verfügung gestellten Materials im Rahmen der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses Urheberrechte, Markenrechte oder andere Schutzrechte Dritter verletzt, wird TKN den Kunden hierüber schriftlich informieren. Der Kunde ist verpflichtet, TKN insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, TKN bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und sämtliche Schäden einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung zu übernehmen.

 

§8    Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

[1]   Maßgeblich sind die in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfristen und Fälligkeiten. Aufrechnung mit Gegen­forderungen oder Abzüge jeder Art sind unzulässig.

        Bei Nichtzahlung gerät der Kunde unmittelbar nach Ablauf des in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatums in Zahlungsverzug.

[2]   TKN ist berechtigt, bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles vom Fälligkeitstage an, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, die jeweils üblichen bankmäßigen Verzugszinsen zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

[3]   Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle TKN gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig, unabhängig der auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen.

[4]   Befindet sich der Kunde mit Zahlungen gegenüber TKN in Verzug, kann TKN seine Arbeiten bis zur Begleichung der fälligen Zahlungen unterbrechen. Die Fertigstellungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte von TKN bleiben unberührt.

[5]   Als geleistet gilt eine Zahlung, wenn sie dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wurde (es gilt der Tag der Wertstellung) oder in bar an den Zahlungsempfänger gegen Quittung erfolgte.

 

§9    Gefährdung der Zahlungsfähigkeit

        Falls TKN aus zuverlässiger Quelle nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt werden, die auf eine schlechte Vermögenslage des Kunden hinweisen, z.B. wenn Mahnbescheide, Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungs­maßnahmen gegen den Kunden ergangen sind, ist TKN berechtigt, weitere Leistungserbringung und/oder Warenlieferungen zu verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorauszahlung oder Erbringung einer Sicherheit zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ist TKN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§10  Eigentumsvorbehalt, Warenrücknahme

[1]   Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten Eigentum von TKN. Die Waren dürfen bis dahin an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Geschieht dies dennoch, hat der Käufer den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben und ist verpflichtet, TKN unverzüglich darüber zu informieren.

[2]   Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich TKN das Recht vor, die Rücknahme der gelieferten Waren zu fordern.

[3]   Bei Warenrücknahmen berechnet TKN einen Abschlag auf den Kaufpreis. Die Höhe des Abschlages richtet sich nach dem jeweiligen Zustand der Ware, er beträgt jedoch mindestens 20% der ursprünglichen Kaufpreisforderung.

 

§11  Gewährleistung und Beanstandungen

[1]   Mängel an Waren oder Leistungen, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nichtfachkundigen Käufer ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind TKN innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Empfang der Ware bzw. Ausführung der Leistung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausge­schlossen. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

[2]   Der Kunde ist verpflichtet, TKN erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für verspätete Entstörung oder Mängelbeseitigung tritt nur ein, soweit der Kunde die erkennbare Störung oder den erkennbaren Mangel pünktlich angezeigt hat. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymtome schriftlich und, soweit möglich, unter Angabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen unverzüglich nach Erkennbarkeit an TKN zu übermitteln.

[3]   Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

[4]   Für Waren, welche infolge schlechten Materials nachweislich fehlerhaft geliefert wurden, wird von der Firma TKN Ersatz geliefert. Für versteckte Mängel an Waren und Leistungen haftet TKN im Rahmen der allgemein gültigen gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern TKN den Mangel zu vertreten hat.

[5]   Handelt es sich bei Lieferungen um Gebrauchtwaren und werden diese auch als solche an den Käufer veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Garantieansprüche.

[6]   Ist der Liefergegenstand mit Fehlern behaftet oder fehlen ihm die zu dieser Zeit zugesicherten Eigenschaften ist TKN nach eigener Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Nachbesserung gilt frühestens nach dem zweiten Versuch als gescheitert. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

[7]   Hat der Kunde eine Störung oder einen Mangel zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter Mangel nicht vor, ist die Firma TKN berechtigt, ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.

[8]   Die Gewährleistung von TKN erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch Nichteinhalten der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes von TKN vorgegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von TKN selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht  unzumutbar erschwert wird.

[9]   Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

[10] Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn TKN die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

[11] Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist drei Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde TKN den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

[12] Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers und die zusätzlichen Angaben von TKN in der Annahmeerklärung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

[13] Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist TKN lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen­steht.

[14] Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von TKN grundsätzlich nicht.

 

§12  Sonderbedingungen für Software

[1]   Die Nutzung von Software unterliegt ausschließlich den Nutzungsrechten und Lizenzbedingungen der Software­hersteller.

[2]   TKN übernimmt keine Gewährleistung für die ordnungs­gemäße Funktion von gelieferter und/oder installierter Software. Es gelten ausschließlich die Gewährleistungen der jeweiligen Softwarehersteller.

 

[3]   Die Haftung von TKN für jegliche Schäden, die sich aus der Nutzung der Software ergeben, insbesondere Betriebsunter­brechung, entgangener Gewinn, Verlust oder Manipulation durch Dritte von Informationen und Daten oder Mangel­folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht  zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

[4]   Obschon TKN sich stets bemüht, die Software virenfrei zu halten, kann TKN keine Virenfreiheit garantieren und übernimmt daher auch keine entsprechende Haftung. Dem Kunden wird deshalb empfohlen, selbst für angemessene Schutzmaßnahmen zu sorgen. Gleichermaßen wird der Kunde alle angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und Schutz­vorrichtungen verwenden, um sicher zu stellen, dass keine Viren auf die Software übertragen werden.

 

§13  Sonstige Schadenersatzansprüche, Haftungsbegrenzung

[1]   Weitergehende Schadensersatzansprüche die mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehen, auch Schadensersatzansprüche Dritter, zum Beispiel Schäden an baulicher Substanz infolge von Installationsarbeiten, Schäden an elektrischen Leitungen, elektronischen Baugruppen, Geräten und Einrichtungen jeglicher Art u.ä., die nicht vorhersehbar sind, können nicht geltend gemacht werden.

[2]   Ausgenommen hiervon sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln der Firma TKN. Im Streitfall ist hierfür der Kunde nachweispflichtig.

[3]   Ein Schadensersatzanspruch bleibt in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§14  Datenschutz

[1]   Der Kunde und TKN verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.

[2]   TKN erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche  Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), gemäß §5 Abs. 1 TDDSG - §14 Abs. 1 MDStV. Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt TKN Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Kunden gemäß §6 Abs. 1 TDDSG -§15 Abs. 1 MDStV.

[3]   TKN ist mit Einwilligung des Kunden auch berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu eigenen Informations-, Marketing- und Marktforschungszwecken zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu genannten Zwecken durch TKN oder Dritte jederzeit zu widersprechen.

[4]   TKN behält sich vor, im Einzelfall Bonität und Identität des Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Vorlage des Personalausweises und/oder der angegebenen Kreditkarte des Kunden bzw. die Übersendung entsprechender Kopien erforderlich sein.

[5]   Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an liefernde Unternehmen weitergegeben. Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um bei Bedarf mit Kreditauskunftsfirmen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

[6]   Durch die Anerkennung der AGB’s erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und  ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.

[7]   Der Kunde und TKN verpflichten sich wechselseitig die im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsverbindung erhobenen Daten bzw. zur Kenntnis gelangten betriebsspezifischen Informationen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung entweder zu vernichten oder weiter gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

 

§15  Mündliche Vereinbarungen

        Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind ungültig, wenn sie nicht ausdrücklich durch TKN schriftlich bestätigt werden.

 

§16  Abschließende Bestimmungen

[1]   Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

[2]   TKN darf sich Dritter, insbesondere weiterer Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Liefer- und Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von TKN bleiben hiervon unberührt.

 

§17  Rechtsgültigkeit

[1]   Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TKN und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[2]   Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

§18  Erfüllungsort und Gerichtsstand

        Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Zwickau.

 

        Stand: 02.01.2003

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